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   BGH, 27.11.1970 - V ZR 14/68   

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https://dejure.org/1970,3685
BGH, 27.11.1970 - V ZR 14/68 (https://dejure.org/1970,3685)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1970 - V ZR 14/68 (https://dejure.org/1970,3685)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1970 - V ZR 14/68 (https://dejure.org/1970,3685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit belgischen internationalen Privatrechts bei Kauf eines Grundstückes mit Lage in Belgien, Abschluss des Kaufvertrages vor einem belgischen Notar und in belgischer Währung - Zweifelsfragen im Hinblick auf den Beweis der Kaufpreishöhe bei einem vor einem ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 69/66

    Verkauf eines ausländischen Grundstücks

    Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 14/68
    Dabei gehen Landgericht und Oberlandesgericht zutreffend davon aus, daß nach ständiger Rechtsprechung das für einen schuldrechtlichen Vertrag maßgebende Recht in erster Linie durch ausdrücklich oder auch nur stillschweigend erklärten Willen, hilfsweise durch den hypothetischen Willen der Vertragsteile bestimmt wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 52, 239, 241 [BGH 04.07.1969 - V ZR 69/66] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.11.1951 - IV ZR 10/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 14/68
    Die von der Revision in diesem Zusammenhang aus § 286 ZPO erhobenen Rügen mangelnder Beweiserhebung wären nur dann zulässig, wenn der Berufungsrichter ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme übersehen hätte, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den er für das nicht revisible Recht eingenommen hat, beachtlich war (RGZ 159, 33, 51 f, BGHZ 3, 342, 347) [BGH 08.11.1951 - IV ZR 10/51].
  • RG, 29.10.1938 - II 178/37

    1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im

    Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 14/68
    Die von der Revision in diesem Zusammenhang aus § 286 ZPO erhobenen Rügen mangelnder Beweiserhebung wären nur dann zulässig, wenn der Berufungsrichter ein Vorbringen, einen Beweisantrag oder das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme übersehen hätte, obwohl es von dem Rechtsstandpunkt aus, den er für das nicht revisible Recht eingenommen hat, beachtlich war (RGZ 159, 33, 51 f, BGHZ 3, 342, 347) [BGH 08.11.1951 - IV ZR 10/51].
  • RG, 04.03.1930 - II 207/29

    1. Wie vollzieht sich bei den Personal-Gesellschaften des Handelsgesetzbuchs der

    Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 14/68
    Das Berufungsgericht läßt offen, ob die mündliche Verpflichtungserklärung, von der es ausgeht, ausreicht (vgl. dazu auch RGZ 128, 172, 178/179); die Unterzeichnung der Urkunde, in der die beklagte Ehefrau auch als Schuldnerin aufgeführt ist, durch den Ehemann sei gleichzeitig als schriftliche Verpflichtungserklärung der Ehefrau anzusehen; denn bei dieser Sachlage müsse auf eine Vollmachterteilung der Beklagten an ihren Ehemann geschlossen werden.
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